Wo ist Wild-Camping in Deutschland erlaubt?

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Abschalten, weg von allem, eins sein mit der Natur: Nur beim echten Wild-Camping erlebt man das Gefühl von völliger Freiheit und Unabhängigkeit. Wild-Camping bedeutet, sein Lager abseits von Campingplätzen aufzubauen. Und zwar dort, wo man es schön findet. Aber ist Wild-Camping in Deutschland überhaupt erlaubt?

Auf einer Liste der EU-Ländern mit der höchsten Bevölkerungsdichte belegt Deutschland den 10 Platz. Kein Wunder also, dass es hier so viele Einschränkungen gibt. Aber wie sieht es denn mit Wild-Camping aus?

Wie in vielen anderen europäischen Ländern ist auch in Deutschland Wild-Camping leider verboten. Einer der Gründe dafür ist, dass in Deutschland einfach zu viele Menschen auf einem Fleck wohnen und es kaum Grundflächen gibt, die weder Privatbesitz noch Naturschutzgebiet sind. Aber es gibt auch legale Wege, um abseits von Campingplätzen zu lagern!

Beim Campen entsteht oft Müll, Lärm und meistens will man noch ein offenes Feuer machen, um das Essen zuzubereiten. Und nicht alle Camper hinterlassen den Campingplatz so sauber und intakt, wie sie ihn vorgefunden haben.

Ich gebe zu, ich ärgere mich auch darüber, dass in Deutschland alles Schöne verboten ist. Aber wer soll denn kontrollieren, dass alle potenziellen Wild-Camper ihren Müll wieder mitnehmen, leise sind, keine Pflanzen kaputt machen oder dass die Tiere nicht gestört werden? Genau.

Wer sich nicht an die Gesetze hält, dem drohen Bußgelder von bis zu 5000 €. Dabei ist Höhe des Bußgeldes vom jeweiligen Bundesland abhängig und richtet sich natürlich auch nach dem eventuell verursachten Schaden.

Wer sich allerdings in einer Notsituation befindet, der darf eine längere Pause machen oder sogar übernachten – allerdings nur ohne Zelt. Das heißt, dass das Lagern erlaubt ist. Deswegen sollte man seine Notsituation auch überzeugend und logisch erklären können.

Eine Übersicht zu den Bußgeldern findest du hier.

Bei echten Straftaten drohen aber ganz andere Sanktionen. Aber was wäre eine echte Straftat?

Was bedeutet eigentlich Lagern?

Lagern heißt: eine Pause machen. „Pause“ ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff und bedeutet unter anderem, dass man sich einige Stunden lang ausruhen oder eine ganze Nacht lang ohne Zelt im Freien übernachten kann.

Und jetzt das Schöne: Ein wasserdichtes Tarp wird nicht als Zelt angesehen und darf zum Lagern aufgebaut werden, z. B. zum Schutz vor Nässe.

Was ist das Betretungsrecht?

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
§ 59 Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

(2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken. Quelle

Im Klartext:

  • Frei zugängliche (das heißt: nicht eingezäunte) Wälder und Wiesen können zur Erholung betreten werden, natürlich unter Einhaltung des Naturschutzes.
  • Schlafen gehört logischerweise auch zur Erholung. Dabei wird weder Zeitpunkt noch genaue Dauer des Schlafs konkret definiert (Ermessenssache). Das heißt, es wird nicht zwischen Tag und Nacht unterschieden.
  • Eine Übernachtung im Wald ist nicht ausdrücklich verboten, nur das „längere Verweilen“ an einem Ort. Nach den Regeln von Trekkingplatz-Anbietern, wäre „längeres Verweilen“ alles was länger als 1 Nacht wäre.
  • Zelten im Wald ist grundsätzlich verboten.
  • Das Schlafen im Freien, z. B. in einem Schlafsack, ist erlaubt.

Es ist so wie mit allem: Wenn man sich anständig, rücksichtsvoll, umweltbewusst verhält und das Privateigentum anderer Leute respektiert, sollte einem nichts passieren.

Übernachten im Freien ist weder ausdrücklich verboten noch erlaubt. Wird allerdings ein Vorsatz erkannt, z. B. durch das Aufstellen eines Zeltes, dann glaubt dir keiner mehr, dass du dich nur kurzfristig erholen willst und dann droht Ärger.

Die Bußgelder für das Wildcampen richten nach dem jeweiligen Bundesland und können sehr unterschiedlich – und manchmal sehr hoch – ausfallen.

Die Alternative zum Wild-Camping in Deutschland: Trekkingplätze

Wenn du mal legal abseits von Campingplätzen in Deutschland in der Wildnis übernachten willst, wären Trekkingplätze eine gute Alternative.

Auf Trekkingplätzen in Deutschland darf man oft nur 1 Nacht bleiben und keinerlei Komfort erwarten. Das heißt, es gibt kein fließendes Wasser und oftmals keine Toilette – zumindest keine mit Spülung. Daher unbedingt: Handschaufel mitnehmen! Man muss sich auch komplett selbst mit Essen und Trinken versorgen und den Müll wieder mitnehmen, den man verursacht hat.

  • Pfälzer Wald auf ausgewiesenen Plätzen. Aufenthalt max. 1 Nacht, 10 € pro Zelt, Anmeldung erforderlich. Eine Übersicht findest du hier.
  • Sächsische Schweiz unter Felsüberhängen, Zelten verboten. Eine Übersicht findest du hier.
  • Schleswig-Holstein, ca. 20 Plätze. Eine Übersicht findest du hier.
  • Eifel im Naturpark Hohes Venn. Eine Übersicht findest du hier.
  • Hunsrück entlang des Soonwaldsteigs, 10 € pro Platz, Anmeldung nötig. Eine Übersicht findest du hier.
  • Elbsandsteingebirge, Übernachtung in Forsthütten oder im eigenen Zelt, Anmeldung nötig. Eine Übersicht findest du hier.
  • Spessart in Bayern, 2 Trekkingplätze, Anmeldung erforderlich. Eine Übersicht findest du hier.
  • Schwarzwald, 6 Trekkingplätze. Eine Übersicht findest du hier.
Wußtest ihr, das es in Deutschland insgesamt über  198 Trekkingplätze gibt?
 
Das Team von Beyondcamping hat vor kurzem eine Karte erstellt, in der sie vollständig alle Trekking-, Biwak- und Wasserwanderrastplätzen Deutschlands zeigen – inklusive Informationen zur Ausstattung und Tipps und Tricks zum richtigen Verhalten vor Ort.
 

Was ist das Wegegebot?

Der Begriff Wegegebot bezeichnet die Auflage, innerhalb eines bestimmten Gebietes (z. B. in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet) ausschließlich die ausgewiesenen Straßen und Wege zu benutzen. Es dient dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Wegegebot)

Totale "No-Go"s: Was ist verboten beim Wild-Camping in Deutschland?

Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Die Hauptursache für Waldbrände wird zu 52% eindeutig auf menschliches Handeln zurückgeführt. Fahrlässigkeit und vorsätzliche Brandstiftung waren im Jahr 2017 für rund 52 Prozent (%) der Waldbrände verantwortlich. Durch Blitzschlag sind aber nur 5 % Waldbrände ausgelöst worden. Bei 36 % der Waldbrände konnte man die Ursache nicht feststellen. (Quelle)

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