Was ist eigentlich ein offenes Feuer?

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Während Trockenperioden muss man in der freien Natur “offenes Feuer” vermeiden. Wenn nicht, dann läuft man Gefahr einen Busch- oder Waldbrand auszulösen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder bis zu 3 Jahren Gefängnis. Doch was genau ist eigentlich ein offenes Feuer?

In Deutschland wird der Begriff “offenes Feuer” verwendet, um eine Flamme oder Glut zu beschreiben, die nicht durch eine Vorrichtung wie einen Herd oder eine Feuerstelle begrenzt ist.

Das bedeutet, dass Feuer, die außerhalb von zugelassenen Feuerstellen oder Schornsteinen brennen, als offenes Feuer gelten.

Zum Beispiel sind Lagerfeuer, Grillfeuer oder Feuerwerke als offenes Feuer zu betrachten.

Genauer gesagt, ist es ein Feuer, bei dem die Flamme problemlos in Kontakt mit einer brennbaren Umgebung (Holz, trockenes Laub und Gras…) kommen kann. 

In vielen Fällen ist das Entfachen von offenem Feuer in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen geregelt und kann nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.

Zu einem offenem Feuer zählen unter anderem:

Was ist ein offenes Feuer?
Lagerfeuer
  • Man muss mit offenem Feuer fern bleiben von: leicht entzündlichen Stoffe wie Holzwolle, Heu, Stroh, Papier etc..
  • Außerdem muss ein Mindestabstand von 100 Meter zu Waldgrundstücken eingehalten werden.

Fazit

Angesichts der immer heißeren Sommer in Europa und der gestiegenen Zahl an Waldbränden sollte viel mehr Aufklärung (z. B. Warnschilder), Kontrolle (durch Ordnungsamt, Polizei) und Strafverfolgung in der Bevölkerung betrieben werden. 

Siehe auch: Top 5 Lebensgefahren beim Wild-Zelten in Europa

Nur weil keiner was dagegen sagt und es “alle machen”, heißt es nicht, dass es legal ist.

Mal eben so ein offenes Feuer in der freien Natur zu machen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (§306f StGB).

Waldbrände in Deutschland 2018
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Strafgesetzbuch (StGB)
§ 306f Herbeiführen einer Brandgefahr

 

(1) Wer fremde

    1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
    2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
    3. Wälder, Heiden oder Moore oder
    4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern, durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
 
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 

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