Während Trockenperioden muss man in der freien Natur “offenes Feuer” vermeiden. Wenn nicht, dann läuft man Gefahr einen Busch- oder Waldbrand auszulösen. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Geldstrafen oder bis zu 3 Jahren Gefängnis. Doch was genau ist eigentlich ein offenes Feuer?
In Deutschland wird der Begriff “offenes Feuer” verwendet, um eine Flamme oder Glut zu beschreiben, die nicht durch eine Vorrichtung wie einen Herd oder eine Feuerstelle begrenzt ist.
Das bedeutet, dass Feuer, die außerhalb von zugelassenen Feuerstellen oder Schornsteinen brennen, als offenes Feuer gelten.
Zum Beispiel sind Lagerfeuer, Grillfeuer oder Feuerwerke als offenes Feuer zu betrachten.
Genauer gesagt, ist es ein Feuer, bei dem die Flamme problemlos in Kontakt mit einer brennbaren Umgebung (Holz, trockenes Laub und Gras…) kommen kann.
In vielen Fällen ist das Entfachen von offenem Feuer in Deutschland durch Gesetze und Verordnungen geregelt und kann nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
Zu einem offenem Feuer zählen unter anderem:

- Lagerfeuer
- Feuerwerk
- Grillfeuer
- Kerzen
- Fackeln
- Man muss mit offenem Feuer fern bleiben von: leicht entzündlichen Stoffe wie Holzwolle, Heu, Stroh, Papier etc..
- Außerdem muss ein Mindestabstand von 100 Meter zu Waldgrundstücken eingehalten werden.
Aber die Realität sieht oftmals ganz anders aus, wie wir in den letzten Jahren feststellen mussten.
Ein Lagerfeuer am See?
Im Sommer der Jahre 2018 und 2019 waren wir sehr häufig am See zum Kayak fahren und Schwimmen.
An diesem See gibt es einen offiziellen Sandstrand mit Wirtschaft und Sanitäranlagen. Man darf unbegrenzt weit raus schwimmen und mit 2er Booten oder Standup-Paddling Boards auf dem See herum fahren.
Allerdings grenzt dieser See zum Teil an einem Naturschutzgebiet. Deswegen ist das naturbelassene Ufergelände in bestimmten Bereichen eingezäunt und entsprechend gekennzeichnet.
Besonders an sehr heißen, sonnigen Tagen sind viele Badegäste da und lassen sich zum Teil an Uferregionen nieder, die nicht zum offiziellen Strand gehören. Entweder wollen sie die Parkgebühren von 4,00 € umgehen oder einfach ungestört sein. Oder einfach Dinge tun, die am offiziellen Strand verboten sind, zum Beispiel Hunde ausführen, FKK oder grillen.
Auf Ideen kommen die Leute…
Offensichtlich nutzen einige Badegäste die Ungestörtheit dafür, um am Ufer in der unmittelbaren Nähe von Bäumen ein offenes Lagerfeuer zu machen und Würstchen zu grillen.
Da diese Aktionen scheinbar ungeahndet bleiben, ermutigt es scheinbar immer mehr Leute, am inoffiziellen Teil des Ufers zu campen und offene Feuer zu machen.
Die Strandaufsicht scheint sehr oft überfordert und resigniert: “Die Leute kommen von allen Seiten an den See, das können wir hier gar nicht alles überwachen.” Nachvollziehbar, aber bestimmt kein unlösbares Problem, oder?
Fazit
Angesichts der immer heißeren Sommer in Europa und der gestiegenen Zahl an Waldbränden sollte viel mehr Aufklärung (z. B. Warnschilder), Kontrolle (durch Ordnungsamt, Polizei) und Strafverfolgung in der Bevölkerung betrieben werden. Man muss ja nicht abwarten, bis etwas passiert, um Maßnahmen zu ergreifen.
Siehe auch: Top 5 Lebensgefahren beim Wild-Zelten in Europa
Nur weil keiner was dagegen sagt und es “alle machen”, heißt es nicht, dass es legal ist.
Mal eben so ein offenes Feuer in der freien Natur zu machen ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat (§306f StGB).
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 306f Herbeiführen einer Brandgefahr
(1) Wer fremde
- 1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
- 2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
- 3. Wälder, Heiden oder Moore oder
- 4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern, durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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